Altersvorsorge für Musiker: die KSK und was darüber hinaus nötig ist
Die Künstlersozialkasse ist der beste Baustein, den dieser Beruf hat – und trotzdem nur einer. Die Lücke, die sie offenlässt, ist rechenbar.
Die Künstlersozialkasse ist für diesen Beruf der wirksamste Einzelbaustein, den es gibt: Sie halbiert die Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung, während der Rest über die Künstlersozialabgabe der Verwerter und einen Bundeszuschuss finanziert wird. Wer die Voraussetzungen erfüllt und nicht drin ist, verschenkt jedes Jahr Geld.
Sie löst das Problem der Altersvorsorge trotzdem nicht. Der Grund liegt nicht in der Konstruktion, sondern in der Rechengrundlage.
Warum die gesetzliche Rente hier besonders wenig ergibt
Die gesetzliche Rente rechnet in Entgeltpunkten. Wer in einem Jahr genau das Durchschnittsentgelt aller Versicherten verdient, bekommt einen Punkt; wer die Hälfte verdient, einen halben. Jeder Punkt ist heute knapp vierzig Euro Monatsrente wert.
Das Durchschnittsentgelt liegt bei etwa 45.000 Euro im Jahr. Das durchschnittlich gemeldete Jahresarbeitseinkommen in der Künstlersozialkasse liegt seit Jahren deutlich darunter – im Bereich von etwa 20.000 Euro, im Bereich Musik eher noch niedriger. Daraus folgt eine einfache Rechnung: Wer über vierzig Berufsjahre konstant rund 20.000 Euro meldet, sammelt etwa achtzehn Entgeltpunkte und landet bei einer Bruttorente in der Größenordnung von siebenhundert Euro.
Das ist keine Kritik an der Kasse. Sie verdoppelt gewissermaßen den Beitrag, aber sie kann aus einem niedrigen Einkommen keine hohe Rente machen. Die Lücke ist damit aber immerhin bezifferbar, und das ist mehr, als die meisten über ihre Altersvorsorge wissen.
ENTGELTPUNKTE JE BEITRAGSJAHR
40 JAHRE · 0,45 = CA. 18 PUNKTE
Die Lücke zuerst ausrechnen, dann Produkte anschauen
Der übliche Fehler ist die umgekehrte Reihenfolge: erst ein Produkt abschließen, dann feststellen, dass es nicht passt. Sinnvoller sind drei Schritte, die zusammen einen Nachmittag kosten.
Erstens: die Renteninformation lesen. Sie kommt automatisch ab sechsundzwanzig Jahren bei mindestens fünf Beitragsjahren. Wichtig ist die Zeile mit der Rente nach heutigem Stand, nicht die Hochrechnung – letztere unterstellt, dass die bisherigen Beiträge bis zum Rentenalter so weiterlaufen, was bei schwankendem Einkommen selten zutrifft.
Zweitens: den Bedarf beziffern. Als grober Anhalt dienen die heutigen monatlichen Fixkosten ohne berufsbedingte Ausgaben. Wer heute mit 1.800 Euro auskommt, braucht im Alter nicht deutlich weniger – Miete und Krankenversicherung bleiben, Instrumente und Reisen fallen weg.
Drittens: die Differenz durch die verbleibenden Jahre teilen. Das Ergebnis ist der monatliche Sparbetrag, über den sich überhaupt erst sinnvoll reden lässt. Er ist bei den meisten unangenehm hoch, und genau deshalb lohnt es sich, ihn früh zu kennen statt spät.
Was bei schwankendem Einkommen tatsächlich trägt
Die Besonderheit dieses Berufs ist nicht die Höhe des Einkommens, sondern seine Unregelmäßigkeit. Daraus folgt eine Anforderung, die bei Angestellten kaum eine Rolle spielt: Beitragsfreiheit ohne Strafe. Ein Vertrag, der eine feste Monatsrate verlangt, ist in einem schwachen Jahr ein Problem, und die üblichen Wege aus diesem Problem – beitragsfrei stellen, kündigen, beleihen – kosten fast immer mehr, als man vorher denkt.
Drei Anforderungen sollte jeder Baustein erfüllen:
- Aussetzbar ohne Kosten. Beitragspausen müssen jederzeit und ohne Gebühr möglich sein.
- Keine lange Mindestlaufzeit mit Rückkaufabschlag. Klassische Lebens- und Rentenversicherungen sind in den ersten Jahren fast vollständig von Abschlusskosten aufgezehrt; wer nach sechs Jahren aussteigt, bekommt regelmäßig weniger heraus, als er eingezahlt hat.
- Nachvollziehbare laufende Kosten. Ein Prozentpunkt jährlicher Gebühr kostet über dreißig Jahre etwa ein Viertel des Endvermögens. Das ist der Posten, der bei Vergleichen am häufigsten übersehen wird und am stärksten wirkt.
Die Bausteine im Einzelnen
Die Rürup-Rente ist die steuerlich geförderte Variante für Selbstständige: Beiträge sind weitgehend als Sonderausgaben absetzbar, die Auszahlung wird später versteuert. Für Musiker mit guten Jahren und hoher Steuerlast ist die Ersparnis erheblich. Der Preis ist die Bindung – das Kapital ist bis zum Rentenbeginn nicht verfügbar, nicht beleihbar, nicht vererbbar außer über Zusatzbausteine. Bei stark schwankendem Einkommen ist das nur für den Teil sinnvoll, den man sicher nicht mehr braucht.
Riester lohnt in dieser Berufsgruppe meist nur mit Kindern oder bei Pflichtversicherung über die Künstlersozialkasse mit entsprechender Zulagenberechtigung. Die Zulagen sind der eigentliche Ertrag; ohne sie tragen die Kosten das Produkt.
Breit gestreute Wertpapiersparpläne erfüllen die drei Anforderungen oben am saubersten: jederzeit aussetzbar, jederzeit verfügbar, bei Indexfonds mit sehr niedrigen laufenden Kosten. Der Nachteil ist die Schwankung, und die ist bei einem Anlagehorizont unter zehn Jahren ein echtes Risiko, nicht nur ein Gefühl.
Sachwerte als Beimischung. Wer die Schwankung von Wertpapieren nicht tragen will und trotzdem nicht ausschließlich auf nominale Ansprüche setzen möchte, kann einen Teil in Edelmetalle legen; ein Goldsparplan funktioniert dabei nach demselben Prinzip wie ein Wertpapiersparplan – ein fester Betrag kauft monatlich unabhängig vom Preis, was den Einstiegszeitpunkt entschärft. Gold wirft keine Zinsen ab und schwankt ebenfalls; als Beimischung im einstelligen bis niedrigen zweistelligen Prozentbereich ist es ein Diversifikationsbaustein, als Hauptbaustein einer Altersvorsorge ungeeignet.
Die eigene Immobilie ist der in Deutschland verbreitetste Vorsorgeweg und für Freiberufler mit schwankendem Einkommen der schwierigste – die Finanzierung verlangt genau die Planbarkeit, die hier fehlt.
Die Reihenfolge, bevor überhaupt gespart wird
Vor jedem Vorsorgebaustein stehen zwei Dinge, die wichtiger sind.
Die Rücklage. Drei bis sechs Monatsausgaben auf einem Tagesgeldkonto, erreichbar ohne Kündigungsfrist. Ohne sie wird bei jeder unerwarteten Ausgabe der Vorsorgevertrag angetastet, und das ist der teuerste Weg an Geld zu kommen, den es gibt.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung. Für Instrumentalisten ist das Risiko konkret: Eine Sehnenerkrankung an der Hand oder ein Hörschaden beendet die Ausübung, lange bevor irgendein Rentenalter erreicht ist. Zwei Punkte sind dabei entscheidend – die Versicherung muss die konkrete Ausübung des zuletzt ausgeübten Berufs absichern, nicht irgendeine Tätigkeit, und sie sollte früh abgeschlossen werden, weil die Beiträge mit dem Alter und jeder dokumentierten Vorerkrankung steigen.
Erst danach lohnt sich das Gespräch über Vorsorgeprodukte. Wer die Reihenfolge umdreht, hat im Zweifel einen gut verzinsten Vertrag und keinen Zugriff auf das Geld, wenn es gebraucht wird.
Angestellt, selbstständig, beides – drei verschiedene Ausgangslagen
Die Antwort hängt stark davon ab, welche der drei verbreiteten Konstellationen vorliegt.
Feste Orchesterstelle. Hier greift in aller Regel die Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen und Kulturorchester als Zusatzversorgung. Die Ausgangslage ist damit deutlich besser als im Freiberuf, und der Vorsorgebedarf verschiebt sich von „Grundversorgung aufbauen” zu „Lücke zwischen Netto und Rente schließen”. Wer eine solche Stelle hat und daneben freiberuflich arbeitet, sollte prüfen, ob die freiberuflichen Einkünfte überhaupt noch KSK-fähig sind – die Kasse setzt voraus, dass die selbstständige Tätigkeit nicht nur nebenher läuft.
Reiner Freiberuf mit KSK. Die im vorigen Abschnitt gerechnete Lage. Hier ist die wichtigste Einzelmaßnahme, das gemeldete Jahresarbeitseinkommen ehrlich zu schätzen statt niedrig. Eine Meldung, die dauerhaft unter dem tatsächlichen Einkommen liegt, senkt zwar den laufenden Beitrag, kostet aber in jedem Jahr Entgeltpunkte, die sich nicht nachkaufen lassen.
Musikschule plus Freiberuf. Die verbreitetste und finanziell stabilste Mischung. Der angestellte Teil erzeugt Entgeltpunkte nach normalen Regeln, der freiberufliche über die KSK. Die Fallstricke liegen im Detail: Bei überwiegend angestellter Tätigkeit kann die KSK-Mitgliedschaft entfallen, und wer die Grenze über Jahre unbemerkt überschreitet, bekommt eine Nachforderung. Ein jährlicher Blick auf das Verhältnis der beiden Einkommensteile genügt, um das zu vermeiden.
Unterrichten als eigener Vorsorgebaustein
Ein Punkt, der in Finanzratgebern nicht vorkommt und in dieser Berufsgruppe erheblich wirkt: Die Unterrichtstätigkeit ist die einzige Einnahmequelle, die sich im Alter weitgehend unverändert fortsetzen lässt. Auftritte werden körperlich irgendwann schwierig, Reisen ebenfalls; eine Unterrichtspraxis lässt sich dagegen bis weit in die siebziger Jahre führen und im Umfang frei skalieren.
Daraus folgt eine strategische Entscheidung, die früh getroffen werden sollte. Wer einen festen Schülerstamm über Jahrzehnte aufbaut und pflegt, hat im Alter eine Teilrente, die keine Kapitalanlage ersetzen muss. Wer ausschließlich auf Auftritte setzt, braucht die volle rechnerische Lücke aus Kapital gedeckt. Der Unterschied zwischen beiden Wegen ist über vierzig Jahre größer als der Unterschied zwischen zwei Anlageprodukten.
Praktisch heißt das: Räume, Ruf und Netzwerk für den Unterricht sind ebenso Vorsorge wie ein Sparplan, und sie kosten in jungen Jahren vor allem Zeit statt Geld.
Die Jahre, in denen nichts hereinkommt
Jede Vorsorgerechnung geht von einem Durchschnitt aus, und genau der existiert in diesem Beruf nicht. Auf ein starkes Jahr folgt eines mit halber Auslastung, und die Beitragspflicht kennt diesen Unterschied nicht. Wer seine Sparrate am guten Jahr ausrichtet, setzt im schlechten aus – und Aussetzen ist bei den meisten Verträgen teurer, als von vornherein weniger einzuzahlen.
Die brauchbarere Rechengröße ist deshalb nicht das Durchschnittseinkommen, sondern das niedrigste der letzten fünf Jahre. Was davon dauerhaft übrig bleibt, ist die Rate, die trägt. Alles darüber wandert in einen getrennten Topf, aus dem in schwachen Jahren die Beiträge bezahlt werden. Das ist weniger elegant als ein einziger Vertrag mit hoher Rate, aber es hält den Vertrag am Leben – und ein durchgehaltener kleiner Beitrag schlägt einen großen, der nach drei Jahren ruht.
Was bei der Instrumentensammlung zu beachten ist
Viele Instrumentalisten betrachten ihr Instrument als Wertanlage. Das ist bei einzelnen alten Streichinstrumenten berechtigt und bei fast allem anderen nicht. Drei Einschränkungen gehören dazu:
Der Markt ist eng. Ein Verkauf zum geschätzten Wert dauert Monate bis Jahre, und im Zweifel verkauft man dann, wenn man das Geld braucht – also zum schlechtesten Zeitpunkt.
Der Wert hängt am Zustand und am Zertifikat. Ein Gutachten eines anerkannten Experten ist Teil des Werts, nicht eine Formalie daneben. Ohne Papiere ist auch ein gutes Instrument schwer verkäuflich.
Und die Versicherung ist kein Nebenposten. Eine reine Hausratversicherung deckt ein Berufsinstrument in der Regel nicht ausreichend ab, schon gar nicht unterwegs. Eine eigene Instrumentenversicherung kostet jährlich etwa ein Prozent des Versicherungswerts – das ist bei einem Instrument, das als Altersvorsorge mitgerechnet wird, eine laufende Belastung, die in die Rechnung gehört.
Was sich jährlich lohnt anzusehen
Vorsorge ist kein einmaliger Vorgang, und der Aufwand für die laufende Pflege ist klein, wenn er auf einen Termin im Jahr gebündelt wird. Vier Punkte genügen: die Meldung des geschätzten Jahresarbeitseinkommens an die Künstlersozialkasse gegen die tatsächliche Entwicklung prüfen, die Renteninformation mit dem Vorjahr vergleichen, die Rücklage auf den aktuellen Ausgabenstand anheben und die laufenden Kosten der bestehenden Verträge einmal nachrechnen. Wer das an denselben Termin wie die Steuererklärung hängt, vergisst es seltener – und die Zahlen liegen ohnehin schon auf dem Tisch.
Der Punkt, an dem es meistens scheitert
Nicht an der Auswahl, sondern am Anfangen. Die Rechnung oben sieht in jungen Jahren entmutigend aus, und je später sie gemacht wird, desto entmutigender wird sie – die Zinseszinsen arbeiten nur mit der Zeit, die man ihnen gibt. Ein kleiner Betrag mit dreißig wirkt mehr als das Doppelte mit fünfundvierzig, und bei einem Beruf, dessen Einkommen ohnehin schwankt, ist der aussetzbare kleine Betrag die einzige Form, die über Jahrzehnte durchhält.
Eine Plattensammlung ist dabei kein Vorsorgeposten, aber ein Wert, der sich sichern lässt – was eine Überspielung beim Dienstleister kostet, steht unter Schallplatten digitalisieren lassen.
Häufige Fragen
Wer kann in die Künstlersozialkasse?
Wer selbstständig und erwerbsmäßig künstlerisch oder publizistisch tätig ist, dies nicht nur vorübergehend ausübt und ein Mindest-Jahreseinkommen von 3.900 Euro erreicht. Die Grenze entfällt in den ersten drei Jahren nach Aufnahme der Tätigkeit und bei Berufsanfängern. Nicht aufgenommen wird, wer mehr als einen Arbeitnehmer über der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigt.
Wie hoch ist der eigene Beitrag?
Versicherte zahlen etwa die Hälfte der Beiträge zu Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung; die andere Hälfte tragen die Künstlersozialabgabe der Verwerter und ein Bundeszuschuss. Grundlage ist das selbst geschätzte Jahresarbeitseinkommen, das jährlich gemeldet wird.
Was passiert, wenn die Schätzung nicht stimmt?
Eine Abweichung nach oben oder unten ist normal und wird bei der nächsten Meldung korrigiert. Wer allerdings wiederholt deutlich zu niedrig schätzt, riskiert eine Nachforderung – und zahlt, was schwerer wiegt, jahrelang zu wenig in die Rentenversicherung ein.
Was passiert mit der Vorsorge bei einem Umzug ins Ausland?
Die in Deutschland erworbenen Entgeltpunkte bleiben erhalten und werden später ausgezahlt, auch ins Ausland. Die KSK-Mitgliedschaft endet dagegen mit der Verlagerung des Lebensmittelpunkts, und private Verträge haben je nach Anbieter eigene Regeln – beides gehört vor einem Umzug geprüft.